Krankheit
Regelung zur Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern
Ist ein Kind krank und kann nicht am Unterricht teilnehmen, muss es bis spätestens 7:45 Uhr telefonisch in der Schule abgemeldet werden.
Gerne kann hierfür auch der Anrufbeantworter genutzt werden.Dauer der Erkrankung
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Bei einer Krankheitsdauer von bis zu drei Tagen reicht eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (gern auch über EduPage).
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Ab dem vierten Krankheitstag ist eine ärztliche Krankmeldung erforderlich.
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Bei einer Krankheitsdauer von mehr als sechs Schulwochen wird eine Bescheinigung des Amtsarztes benötigt.
Sportunterricht
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Für den Sportunterricht können Eltern bei einer Krankheit um Entschuldigung bitten. Die Lehrkraft entscheidet jedoch, wie schwer die Erkrankung ist und ob das Kind trotzdem (z.B. bei einfachen koordinativen Aufgaben) mitmachen kann. Sportsachen deshalb immer mitbringen.
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Eine offizielle Krankmeldung (auch für Sport) kann jedoch nur durch einen Arzt erfolgen.
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Auch hier gilt: Ab der siebten Schulwoche Krankheit ist eine amtsärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen
Ärztliche Atteste (z. B. bei Asthma oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen) müssen in jedem Schuljahr neu beantragt und vorgelegt werden.Wir bitten alle Eltern, diese Regelungen zuverlässig einzuhalten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.
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